Betriebliche Krankenversicherung

Die BKV der SDK GESUNDWERKER – einfach und flexibel

Die Betriebliche Krankenversicherung (BKV) unseres Partners SDK GESUNDWERKER bietet Gesundheitsschutz nach Maß. Das Angebot umfasst mehrere Krankenzusatzversicherungen, die den gesetzlichen Schutz sinnvoll ergänzen – für eine umfassende und schnelle Versorgung auf Privatpatienten-Niveau. Die BKV beinhaltet umfangreiche Leistungen zu attraktiven Gruppenkonditionen sowie den Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen.

Jubiläumsaktion

Feiern Sie mit: 25 Jahre smarte BKV-Ideen!

Jubiläumsaktion: 25 Jahre smarte BKV-Ideen

Tarife so zu vereinfachen, dass sie unkompliziert und attraktiv sind, ist die Kernkompetent der SDK GESUNDWERKER. Seit 25 Jahren entwickeln sie die betriebliche Krankenversicherung beständig weiter – zugunsten von Unternehmen und ihren Mitarbeitenden. Sprechen Sie jetzt Ihre Bankberaterin oder Ihren Bankberater auf die Jubiläumsaktionen und Tarife der SDK GESUNDWERKER an und sichern sich besonders günstige Konditionen.

Die BKV der SDK GESUNDWERKER im Überblick

Erfolgsfaktor Gesundheit

Fachkräftemangel, steigende Ausfallzeiten und der demographische Wandel stellen Sie als Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Jeder möchte die besten Köpfe für sein Unternehmen. Doch diese müssen auch gesund bleiben. Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für den Unternehmenserfolg entscheidend. Eine hochwertige und gleichzeitig preislich attraktive Zusatzabsicherung wird deshalb immer wichtiger. Die SDK GESUNDWERKER bietet die Lösung für Ihr Unternehmen – nicht nur mit der BKV, sondern auch mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement und den umfassenden Gesundheitsdienstleistungen.

Gesundheitsschutz nach Maß

Die BKV der SDK GESUNDWERKER bietet eine gute medizinische Versorgung und kann somit dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten zu erhalten. Gleichzeitig steigert dies die Motivation und Zufriedenheit.

Was bieten die neuen BudgetTarife der SDK GESUNDWERKER?

Quelle: Süddeutsche Krankenversicherung (Stand: Juli 2021)

Alle Vorteile der BKV auf einen Blick

Die wichtigsten Vorteile für Sie als Arbeitgeber

Betriebswirtschaftliche Vorteile

  • Verringerung der Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeitende
  • Steigerung der Produktivität und Senkung der Krankheitskosten
  • Praktische Gesundheitsmaßnahmen, die über Prävention hinausgehen
  • Direkt erlebbarer Mehrwert für Ihre Mitarbeitende
  • Attraktive Sozialleistung ohne hohe Kosten


Positionierung als attraktiver Arbeitgeber

  • Bindung und Motivation der Mitarbeitende
  • Nachhaltiger als eine Gehaltserhöhung
  • Rekrutierung neuer Mitarbeitende mit dem Thema Gesundheit
  • Flexibel wählbares und innovatives Angebot

Die wichtigsten Vorteile für Ihre Mitarbeitende

Erhalt und Verbesserung der Gesundheit

  • Hochwertige Betreuung im Krankheitsfall und individueller Versicherungsschutz 
  • Ganzheitliches Konzept zur Stärkung der mentalen und körperlichen Gesundheit
  • Individuelle Gesundheitsdienstleitungen mit hoher Effizienz


Finanzielle Vorteile

  • Versicherungsschutz zu Firmenkonditionen
  • Vergünstigte Konditionen auch für Familienangehörige
  • In vielen Fällen ohne Gesundheitsprüfung

Die BKV der SDK GESUNDWERKER im Detail

Besonderheiten der BKV

  • Verzicht auf Gesundheitsprüfung ab fünf Mitarbeitenden
  • Vielzahl an bisher nicht versicherbaren Branchen wie Baugewerbe oder Pflegebranche versicherbar – teilweise mit Branchenzuschlag
  • Möglichkeit, privatversicherte Mitarbeitende in Zahn und Stationär zu versichern
  • Gleiche Beitragshöhe für Jung und Alt (Altersgruppe 16-70 Jahre) 

Der Tarif-Baukasten

Zahnzusatzversicherung

JaLeistungen für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Zahnbehandlung und Prophylaxe in allen Tarifen enthalten

JaVerzicht auf die Vorlage eines Heil- und Kostenplans

JaLeistungen für umfangreiche Wurzel- und Parodontosebehandlungen

Ambulante Versicherung

JaHohe Leistungen für Brille und Lasik

JaKostenübernahme für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker

JaZuzahlungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel

JaOffener Hilfsmittelkatalog

JaAuslandsreisekrankenversicherung inklusive

Krankenhauszusatzversicherung

JaKostenübernahme für Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer

JaPrivatärztliche Behandlung (Chefarzt) möglich

JaFreie Krankenhauswahl

JaKomfortleistungen

JaLeistungen für ambulante stationsersetzende Operationen

Neu: BudgetTarife

JaJährliches Gesundheitsbudget

JaLeistungen für Zahnbehandlungen und/oder ambulante Behandlungen

JaDrei Budgetstufen wählbar: 500 EUR, 1.000 EUR, 1.500 EUR

Krankenhaustagegeld

Ja10 EUR Krankenhaustagegeld pro Aufenthaltstag
Krankentagegeld JaKrankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Unfallergänzung JaBis zu 10.000 EUR für Zahnersatz, Hilfsmittel, kosmetische Operationen, Umbaukosten für Wohnung und PKW, Bergungskosten
Gesundheitspakete JaVorsorge- und Serviceleistungen als Pakete zu jeder BKV zubuchbar 
Beitragsfreistellungstarif JaBeitragszahlung für Ihre Mitarbeitende werden bei Arbeitsunfähigkeit ab sechs Wochen bei Elternzeit, Pflegezeit oder einem Sabbatical übernommen
ServicePLUS: inklusive zu jeder BKV

JaGesundheitsberatung

JaFacharztterminservice

JaDigitaler Arztbesuch 

Alle Ausführungen stellen Kurzfassungen dar. Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

Häufige Fragen zur BKV der SDK

Wer ist der Versicherungsnehmer und wer ist die versicherte Person?

Wer als Versicherungsnehmer gilt, ist abhängig von der Finanzierungsart:

  • Arbeitgeberfinanzierung: Arbeitgeber = Versicherungsnehmer
  • Arbeitnehmerfinanzierung: Arbeitnehmer = Versicherungsnehmer

Die versicherte Person ist immer der Mitarbeitende bzw. ihre oder seine Familienangehörigen.

Wer zahlt die Beiträge?

Das ist abhängig von der jeweiligen Finanzierungsart: Bei einer Arbeitgeberfinanzierung übernimmt der Arbeitgeber die Beitragszahlung für den Mitarbeitenden. Die Beiträge für die Familienangehörigen wiederum trägt der Mitarbeitende selbst. Bei einer Arbeitnehmerfinanzierung erfolgt die Beitragszahlung durch den Mitarbeitende.

Wer ist im Falle der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen der Ansprechpartner?

Die Leistungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen der oder dem Mitarbeitenden und der SDK. Der Arbeitgeber erhält keine vertraulichen Informationen wie Leistungsabrechnungen oder Diagnosen.

Wie erfolgt die Leistungsabrechnung?

Die Versicherungsnehmer senden Originalrechnungen unter Angabe der Mitgliedsnummer und der Bankverbindung an die SDK. Eine Einreichung der Rechnungen per SDK-App ist ebenfalls möglich. Die Leistungsabrechnungen erhalten die Mitarbeitende dann per Post an ihre jeweilige Privatadresse. Die SDK überweist die Erstattungsbeträge auf die privaten Konten der Mitarbeitenden.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, die tariflichen Leistungen gelten ab dem ersten Tag.

Wie viele Mitarbeitende müssen in einer Firma beschäftigt werden, um einen Gruppenvertrag ohne Gesundheitsprüfung anbieten zu können?

Die Mindestgröße liegt für alle Tarife bei fünf sozial-versicherungspflichtigen Mitarbeitenden. Bei einer Finanzierung durch den Arbeitgeber muss dabei eine Beteiligungsquote von mindestens 80 Prozent erreicht werden. Des Weiteren müssen für alle Mitarbeitende dieselben Tarife zum selben Zeitpunkt abgeschlossen werden.

Was ist zu beachten, wenn auf die Gesundheitsprüfung verzichtet wird?

Krankenhausaufenthalte und zahnärztliche sowie kieferorthopädische Maßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn sie vor Vertragsabschluss begonnen wurden bzw. konkret geplant waren. Zudem sind nachfolgende, bei Versicherungsbeginn bereits bestehende und ärztlich diagnostizierte Schwersterkrankungen nicht mitversichert, solange sie noch behandlungsbedürftig sind. Dazu gehören: AIDS bzw. HIV-Infektion, psychische Erkrankungen, Autoimmunkrankheiten (z. B. Multiple Sklerose), Diabetes, Bluterkrankheit, renaler Bluthochdruck, dialysepflichtige Nierenerkrankungen, chronische Pankreatitis, chronische Lebererkrankungen (z. B. Hepatitis B/C), Morbus Parkinson, general. Schuppenflechte, bösartige Tumorerkrankungen, Leukämie, koronare Herzerkrankungen und Migräne. Alle anderen laufenden Behandlungen und Erkrankungen sind vollständig versichert – auch wenn sie bei Versicherungsbeginn bereits bestanden haben.

Bei Arbeitgeberfinanzierung ab einer Unternehmens- bzw. Gruppengröße von mindestens 25 Mitarbeitenden sind auch die genannten Schwersterkrankungen sowie bei Vertragsabschluss bereits begonnene oder konkret geplante zahnärztliche Maßnahmen mitversichert. Ab 50 Mitarbeitenden sind zudem bereits begonnene und konkret geplante Krankenhausaufenthalte mitversichert.

Erhält die oder der Mitarbeitende Versicherungsunterlagen?

Ja, jeder Mitarbeitende erhält einen Versicherungsschein und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Können sich Familienangehörige mitversichern?

Familienangehörige können sich innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsbeginn ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten eigenfinanziert mitversichern. Zu den Familienangehörigen zählen Ehepartnerinnen und Ehepartner, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten in eheähnlicher häuslicher Gemeinschaft, Partnerinnen und Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Alter von 34 Jahren, sofern sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden.

Was bieten die neuen BudgetTarife?

Mit dem arbeitgeberfinanzierten Gesundheitsbudget erhalten Mitarbeitende die Sicherheit, bis zur Höhe eines bestimmten jährlichen Betrags Gesundheitsleistungen abrechnen zu können. Dadurch gewinnen Sie als Arbeitgeber Planungssicherheit und sparen Administrationsaufwand. Es gibt zwei BudgetTarife (Zahn und Ambulant) mit je drei Budgetstufen: 500 Euro, 1.000 Euro oder 1.500 Euro. Ihre Mitarbeitenden können je nach Tarif Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, bis ihr persönliches Gesundheitsbudget ausgeschöpft ist.